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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Glück Auf Hausservice
Inhaber: Adam Kunce
Wiescherstraße 31
44623 Herne
E-Mail: info@ga-hs.de
Web: https://ga-hs.de

Version: 2.1
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Glück Auf Hausservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Kostenvoranschlag, Auftrag oder in Textform haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

§ 1a Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der vorvertraglichen Informationen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Haushaltsauflösungen
  • Wohnungsauflösungen
  • Hausauflösungen
  • Entrümpelungen
  • Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen
  • Firmen- und Geschäftsauflösungen
  • Demontagearbeiten
  • Möbelabholungen
  • Abtransportleistungen
  • fachgerechte Entsorgung
  • besenreine Übergaben

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung.

(3) Es handelt sich um Werkleistungen gemäß §§ 631 ff. BGB.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche zu räumenden Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche persönlichen, wichtigen oder wertvollen Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder eindeutig zu kennzeichnen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Bargeld
  • Schmuck
  • Edelmetalle
  • Sammlungen
  • Wertpapiere
  • Urkunden
  • Ausweise
  • Verträge
  • Datenträger
  • Schlüssel
  • Medikamente
  • persönliche Erinnerungsstücke

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Räumungsgut auf seinen wirtschaftlichen oder ideellen Wert zu überprüfen.

(4) Für Schäden durch versehentlich entsorgte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften. Die Haftung richtet sich ergänzend nach § 15 dieser AGB.

(5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche bei der Besichtigung oder Angebotserstellung angegebenen Mengen, Räume und Gegenstände vollständig und zutreffend angegeben wurden.

§ 4 Zugang und Ausführung

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass am Ausführungstag Zugang zu sämtlichen betroffenen Räumen besteht.

(2) Entstehen durch fehlende Schlüssel, versperrte Zugänge oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, können diese gesondert berechnet werden.

(3) Der Auftraggeber hat erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Zugangsberechtigungen rechtzeitig einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Schlüssel am Ausführungstag zur Verfügung stehen.

§ 5 Angebote auf Grundlage von Fotos oder Videos

(1) Angebote auf Grundlage von Fotos, Videos, Telefonaten, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten erfolgen vorbehaltlich der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.

(2) Weichen Umfang, Menge oder Aufwand erheblich von den übermittelten Angaben ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung angemessen anzupassen.

(3) Gleiches gilt bei verdeckten Gegenständen, Vermüllungen, zusätzlichen Räumen oder sonstigem Mehraufwand, der bei Angebotserstellung nicht erkennbar war.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine erneute Besichtigung durchzuführen, sofern Zweifel an den übermittelten Angaben bestehen.

§ 6 Zusatzaufwand und Leistungsänderungen

(1) Werden nach Angebotserstellung zusätzliche Gegenstände, Räume oder Leistungen festgestellt oder beauftragt, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Nachvergütung zu verlangen.

(2) Gleiches gilt bei:

  • wesentlich höheren Mengen
  • stärkerer Vermüllung
  • verdeckten Ablagerungen
  • nicht angegebenen Räumen
  • zusätzlichen Entsorgungskosten

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit vor Durchführung informieren.

§ 7 Nicht besichtigte Bereiche

(1) Nicht besichtigte Räume, Kellerabteile, Dachböden, Garagen, Gartenhäuser, Schuppen, Abstellräume oder sonstige Bereiche sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern diese nicht ausdrücklich aufgeführt wurden.

(2) Werden solche Bereiche nachträglich in den Auftrag aufgenommen, erfolgt eine gesonderte Vergütungsvereinbarung.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Kostenvoranschlag.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise:

  • bar
  • per Überweisung
  • über eine vereinbarte Zahlungsart

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen, Mahnkosten sowie erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

§ 9 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.

(3) Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Abnahme und werden keine wesentlichen Mängel in Textform mitgeteilt, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung nutzt,
  • die geräumten Räume weiterverwendet,
  • die Schlüssel übernimmt,
  • die Leistung verwertet.

(5) Die Abnahme kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.

(3) Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.

§ 11 Wertanrechnung und Eigentumsübergang

(1) Gegenstände, die im Rahmen einer Wertanrechnung berücksichtigt wurden, gehen mit Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Auftragnehmers über.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Gegenstände frei zu verwerten, zu verkaufen, zu entsorgen oder anderweitig zu verwenden.

(3) Nicht von einer Wertanrechnung erfasste Gegenstände bleiben Eigentum des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Veräußerung oder Übertragung der betreffenden Gegenstände berechtigt ist.

(5) Werden nach Abschluss der Arbeiten Gegenstände aufgefunden, die offensichtlich nicht entsorgt werden sollten, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, diese aufzubewahren. Eine freiwillige Aufbewahrung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 12 Nicht enthaltene Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht Bestandteil des Auftrags:

  • Sondermüll
  • Farben
  • Lacke
  • Chemikalien
  • Bauschutt
  • Autoreifen
  • medizinische Sonderabfälle
  • Gefahrstoffe
  • asbesthaltige Stoffe
  • teerhaltige Stoffe
  • strahlenschutzrelevante Bauteile
  • Amalgamabscheider
  • kontaminierte Baustoffe
  • Öl- und Kraftstoffreste
  • Druckgasbehälter
  • Feuerlöscher
  • Waffen
  • Munition
  • Tierkadaver
  • infektiöse Abfälle

§ 13 Gefahrstoffe

(1) Werden während der Arbeiten Gefahrstoffe, kontaminierte Materialien oder sonstige nicht vereinbarte Sonderabfälle festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten sofort zu unterbrechen oder einzustellen.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, solche Stoffe zu transportieren oder zu entsorgen.

(3) Hierdurch entstehende Wartezeiten, Zusatzfahrten, Standzeiten oder Mehrkosten können dem Auftraggeber berechnet werden.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Wiederaufnahme der Arbeiten von einer vorherigen Klärung und ordnungsgemäßen Beseitigung der betreffenden Stoffe abhängig zu machen.

(5) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bekannte Gefahrstoffe, Schadstoffe oder sonstige besondere Risiken vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

§ 13a Foto- und Videoaufnahmen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Dokumentation des Leistungsumfangs sowie zur Beweissicherung Foto- und Videoaufnahmen der zu räumenden Bereiche anzufertigen.

(2) Die Aufnahmen dienen ausschließlich:

  • der Vertragsdurchführung,
  • der Dokumentation des Leistungszustandes,
  • der Beweissicherung,
  • der Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche.

(3) Personenbezogene Daten werden hierbei auf das notwendige Maß beschränkt.

(4) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

(5) Die angefertigten Foto- und Videoaufnahmen können im Streitfall als Nachweis über Zustand, Umfang und Durchführung der Leistung verwendet werden.

§ 14 Halteverbotszonen und Genehmigungen

(1) Kosten für Halteverbotszonen, Sondernutzungserlaubnisse oder sonstige behördliche Genehmigungen sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(2) Erforderliche Genehmigungen werden vom Auftraggeber eingeholt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 15 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verschwiegenen Angaben des Auftraggebers beruhen.

(6) Für nicht erkennbare Schäden an verdeckten Leitungen, Installationen, Bausubstanzen oder sonstigen verborgenen Einrichtungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zur angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine.

(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • Unwetter
  • Sturm
  • Hochwasser
  • Eisglätte
  • Verkehrssperrungen
  • behördliche Anordnungen
  • Streiks
  • Arbeitskämpfe
  • technische Ausfälle
  • Fahrzeugausfälle trotz ordnungsgemäßer Wartung
  • Pandemien
  • sonstige außergewöhnliche Ereignisse

(3) Schadensersatzansprüche aufgrund einer hierdurch verursachten Terminverschiebung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 17 Stornierung und Ausfall

(1) Wird ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber storniert, kann der Auftragnehmer pauschalierten Schadensersatz verlangen.

(2) Die Stornopauschale beträgt:

  • bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 20 % des vereinbarten Auftragswertes
  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 40 % des vereinbarten Auftragswertes
  • Absage am Einsatztag oder Nichterscheinen: 60 % des vereinbarten Auftragswertes

(3) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 18 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

(3) Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:

https://ga-hs.de/datenschutz/

§ 18a Leistungsunterbrechung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen oder einzustellen, wenn:

  • Gefahrstoffe festgestellt werden,
  • Sicherheitsrisiken bestehen,
  • die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht erfüllt werden,
  • der Zugang zu den Räumlichkeiten nicht gewährleistet ist,
  • behördliche Maßnahmen die Durchführung verhindern,
  • unvorhersehbare Umstände die Fortsetzung der Arbeiten unzumutbar machen.

(2) Hierdurch entstehende Wartezeiten, Standzeiten, zusätzliche Anfahrten oder sonstige Mehrkosten können dem Auftraggeber berechnet werden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fortsetzung der Arbeiten von einer vorherigen Beseitigung des Hindernisses abhängig zu machen.

§ 19 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 21 Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.